Ergotherapie
Ergotherapie – individuell und alltagsnah
In unserer Praxis bieten wir ergotherapeutische Unterstützung für Menschen jeden Alters an – unabhängig davon, ob Einschränkungen schon von Geburt an bestehen oder im Laufe des Lebens durch Unfall, Krankheit oder andere Umstände entstanden sind. Unser Ziel ist es, unsere Klient:innen dabei zu begleiten, ihre Handlungsfähigkeit im Alltag zu verbessern, vorhandene Ressourcen zu stärken oder neue Wege zur Bewältigung zu entwickeln.
Dabei setzen wir auf aktivierende, funktionelle, kreative und beratende Methoden – abgestimmt auf den jeweiligen Bedarf und die Lebenssituation. Motorische Fertigkeiten, Wahrnehmung, kognitive Funktionen und emotionale Stabilität stehen dabei ebenso im Fokus wie der soziale und lebenspraktische Alltag.
Unsere Schwerpunkte im Überblick
Geriatrie – z. B. bei altersbedingtem Funktionsverlust, Demenz oder Sturzprophylaxe
Neurologie – z. B. nach Schlaganfall, bei Parkinson oder Multipler Sklerose
Psychiatrie – z. B. bei Depression, Angststörung, Schizophrenie oder Burnout
Pädiatrie – z. B. bei Entwicklungsverzögerungen, Wahrnehmungsstörungen oder ADHS
Orthopädie – z. B. bei Gelenk- oder Muskelerkrankungen, Narben, Kontrakturen
Rheumatologie – z. B. bei chronischen Schmerzen, Einschränkungen durch Rheuma
Unsere Praxisräume – vielfältig & einladend
Um gezielt auf unterschiedliche Therapiebedarfe eingehen zu können, stehen in unserer Praxis verschiedene Räume zur Verfügung:
Handwerksraum – für funktionelle Übungen, Alltagstraining und grobmotorische Tätigkeiten
Kreativraum – für gestalterisches Arbeiten, Selbstausdruck und kreative Prozesse
Bewegungsraum – für Gleichgewicht, Koordination und körperorientierte Therapien
Ruhe- & Gesprächsraum – für psychisch-funktionelle Einheiten, Beratung und entspannte Einzelsettings
Unsere Räume sind bewusst flexibel gestaltet und schaffen eine geschützte Atmosphäre, in der sich unsere Klient:innen willkommen und ernst genommen fühlen können.
Kosten & Zuzahlung
Ergotherapie ist ein von den gesetzlichen Krankenkassen anerkanntes Heilmittel. Die Kosten übernimmt in der Regel die Krankenkasse, Berufsgenossenschaft oder – bei entsprechender Police – die private Krankenversicherung. Voraussetzung ist eine gültige ärztliche Verordnung.
Für gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren gilt eine gesetzliche Zuzahlungspflicht:
Diese beträgt 10 % des Rezeptwerts plus einmalig 10 € je Verordnung.
Keine Zuzahlung fällt an für:
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
Personen mit Zuzahlungsbefreiung (bei Vorlage eines gültigen Befreiungsausweises)